Die Pflichten des WEG-Verwalters
Die Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums erfordert vielseitige Fähigkeiten und umfangreiche Kenntnisse, wobei eine Vielzahl von gesetzlichen Pflichten zu beachten sind.
Neben dem Wohnungseigentumsgesetz hat der WEG-Verwalter noch eine Fülle weiterer Gesetze und Verordnungen zu beachten, die sich aus den jeweiligen Tätigkeitsfeldern innerhalb seiner Gesamtaufgaben ergeben.
Hinzu kommen wesentliche fachliche Anforderungen, so insbesondere:
- die technische Objektüberwachung, um den Werterhalt der Immobilie zu gewährleisten
- die Entgegennahme von Schadensmeldungen
- die Einleitung und die Überwachung geeigneter Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen
Zur Einsparung von Kosten muss der Verwalter im Umgang mit Handwerkern, Energieversorgern, Versicherungen und Dienstleistern ein hohes Maß an Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen aufbringen. Die WEG-Verwaltung erfordert eine ordnungsgemäße Buchhaltung und ein qualifiziertes Mahnwesen bei Zahlungsrückständen.
Eine Eigentümergemeinschaft birgt häufig ein hohes Konfliktpotential, so dass vom WEG-Verwalter auch kommunikative und soziale Kompetenzen sowie Erfahrung im Umgang mit Menschen erwartet werden. Zu den Wohnungseigentümern steht der Verwalter in einem besonderen Vertrauensverhältnis bezüglich ihres gemeinsamen Immobilien- und Geldvermögens.

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