Es ist heute einfacher eine Immobilie zu kaufen, als sie erfolgreich zu verwalten.
Verwaltung des Wohnungseigentums
Jedes in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilte Haus mit mehr als zwei Einheiten bedarf nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) einer Hausverwaltung. Die Wohnungseigentumsverwaltung verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum und das Vermögen der Eigentümergemeinschaft.
Die Bestellung eines WEG-Verwalters kann nach dem WEG nicht ausgeschlossen werden und ist daher für jede Gemeinschaft von Wohnungseigentümern Pflicht.
Der WEG-Verwalter wird von der Eigentümerversammlung bestellt. Der Verwalter íst neben der Wohnungseigentümerversammlung das
wichtigste Organ der Eigentümergemeinschaft. Er setzt um, was die
Gemeinschaft beschließt und führt deren Aufträge aus.
Viele Aufgaben und große Verantwortung
Die Aufgaben des WEG-Verwalters erschöpfen sich nicht nur in der klassischen Hausvervaltung, sondern verlangen unermüdlichen Einsatz im Bereich der Organisation und Kommunikation rund um die Immobilie und deren Eigentümern. Der WEG-Verwalter ist für alle Beteiligten ein wichtiger Ansprechpartner.
Die große Verantwortung der Tätigkeit als WEG-Verwalter erfordert insbesondere juristische, kaufmännische, bautechnische und bauwirtschaftliche Kenntnisse.
Hohe Haftungsrisiken
Jede mangelnde Sorgfalt in der Ausführung der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums kann zur persönlichen Haftung des WEG-Verwalters führen. Auf Grund der vielfältigen Aufgaben einer ordnungsgemäßen WEG-Verwaltung sind die Möglichkeiten einer Pflichtverletzung zahlreich und für den Laien kaum zu überblicken.
Häufig werden daher die beträchtlichen Haftungsrisiken unterschätzt, die mit der Übernahme einer WEG-Verwaltung verbunden sind. In der Folge versäumen es private Verwalter oft entsprechende Rücklagen zu bilden oder schließen eine Haftpflichtversicherung mit einer zu geringen Haftungssummen ab.

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